Mo–Fr 08:30–17:00 · 08191 648300
Verkaufen · Maklerprovision

Reform der Maklerprovision 2020.

Wichtige Informationen für unsere Kunden – alle Fakten zur gesetzlichen Regelung.

08191 648300 anrufen →
Alle Fakten

Die neue gesetzliche Regelung.

Die Maklerprovision oder Maklercourtage ist ein festgelegter prozentualer Anteil, der bei erfolgreicher Immobilienvermittlung an den Immobilienmakler zu zahlen ist. Dabei wird der Makler entweder vom Immobiliensuchenden oder vom Immobilienanbietenden beauftragt. Der Vorteil für den Auftraggeber liegt klar auf der Hand – nur bei einer erfolgreichen Vermittlung wird die Provisionszahlung fällig.

Im Mai 2020 wurde ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine deutschlandweit einheitliche Regelung zur Zahlung der Maklerprovision vorsieht. Das Gesetz trat zum 23. Dezember 2020 in Kraft und sieht vor, wer künftig für die Maklerprovision aufkommen muss.

Das bisherige Bestellerprinzip, dass derjenige, der den Makler beauftragt, die Maklergebühr in voller Höhe alleine tragen muss, wurde ausgesetzt. Käufer und Verkäufer tragen nun die Kosten jeweils zur Hälfte.

Eine bundesweit einheitliche Höhe der Maklerprovision dagegen existiert nach wie vor nicht. Die Vorgaben zur Courtage unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Das neue Gesetz sieht vor, dass erst nach Zahlung des Beauftragenden und deren Nachweis die Zahlung des Nicht-Beauftragenden fällig wird.

Seit 23.12.2020 50 : 50

Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision jeweils zur Hälfte.

Einordnung

Gewinn für beide Vertragsparteien.

1

Faire Teilung

Das neue Gesetz hat für alle Beteiligten entscheidende Vorteile. Eine gerechte Teilzahlung der beiden Parteien gewährleistet eine neutrale, unparteiische Beratung durch den Makler, der bemüht ist, für beide Seiten eine optimale Lösung auszuhandeln.

2

Entlastung für Käufer

Für den Käufer stellt die neue gesetzliche Regelung eine klare Entlastung dar, da es bisher üblich war, dass der Käufer für die Provision vollumfänglich aufkommen musste, obwohl in der Regel der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Somit wird der Käufer bei der Bildung von Wohneigentum finanziell unterstützt und sichert sich hierbei auch einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge.

3

Keine Angst vor steigenden Preisen

Viele Immobiliensuchende fürchten steigende Preise durch die Teilung der Provisionszahlung. Wir als Maklerteam mit langjähriger Markterfahrung kennen die Fallstricke utopischer Kaufpreiswünsche und weisen unsere Kunden explizit darauf hin: Unrealistische Traumpreise bewirken genau Gegenteiliges – nach dem Motto „Was es lange gibt, will keiner haben“. Durch intensive Beratung sorgen wir dafür, dass unsere Immobilien zum angemessenen Verkehrswert vermarktet werden.

Videospot

Das neue Gesetz im Erklärfilm.

Wie der Regelfall zu dem neuen Gesetz ab dem 23.12.2020 aussieht und was das für Verkäufer, Käufer und Immobilienmakler konkret bedeutet, erfahren Sie im folgenden Erklärfilm.

Warum brauche ich überhaupt einen Makler?

„Das kann ich alleine genauso und spare mir dabei noch viel Geld“, denkt sich doch der ein oder andere Verkäufer und unterschätzt dabei den enormen Aufwand und auch die zahlreichen Gefahren bei einer Immobilienveräußerung auf eigene Faust. Wird im Nachhinein ein professioneller Makler hinzugezogen, kann die Immobilie im schlimmsten Fall schon erheblich an Wert verloren haben. Das Maklerteam von Wüstenrot Immobilien Landsberg, Augsburg, Starnberg und München ist Ihr kompetenter Partner für alle Belange rund um das Thema Immobilienkauf und -verkauf.

Persönliche Beratung

Sie haben Fragen zur Maklerprovision?

Zum Gesetz der Maklerprovision, zu unseren Dienstleistungen oder Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Rufen Sie uns gerne an.

08191 648300