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Verkaufen · Erbschaft & Scheidung

Geerbte Immobilie oder Scheidungsimmobilie verkaufen.

Wir sind zertifizierte Immobilienmakler für Erbschaftsimmobilien (EBZ) und DEKRA-zertifizierte Sachverständige – diskret, neutral und mit viel Fingerspitzengefühl.

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Erbschaft

Hausverkauf nach Erbschaft: Geerbte Immobilie verkaufen.

Wer eine geerbte Immobilie wie ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung verkaufen will, muss auf viel mehr achten, als nur den richtigen Käufer zu finden. Eine geerbte Immobilie zu verkaufen, ist ein schwieriger und komplexer Bereich der Immobilienbranche. Damit auf alle Details geachtet wird, alles reibungslos abläuft und die geerbte Immobilie am Ende nicht zur Last fällt, sollte man auf speziell ausgebildete Immobilienmakler zurückgreifen.

Das Maklerteam von Wüstenrot Immobilien für Landsberg, Augsburg, Starnberg und München bietet Ihnen EBZ (Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) zertifizierte Fachmakler für Erbschaftsimmobilien und berät Sie in allen Belangen rund um den Verkauf einer geerbten Immobilie. Natürlich bieten wir auch viele andere Leistungen an: unter anderem eine professionelle Immobilienbewertung, Kompetenz in Scheidungsimmobilien, Immobilienverrentung oder den Verkauf auch komplexer Immobilien.

Ihre Fragen

Mit dem Maklerteam ein geerbtes Haus verkaufen.

Wer eine geerbte Immobilie verkaufen möchte, wird schnell mit vielen Fragen konfrontiert. Unsere auf das Verkaufen geerbter Immobilien spezialisierten Immobilienmakler helfen Ihnen bei all Ihren Fragen und beraten Sie umfassend und fachkundig, wenn Sie Ihr geerbtes Haus, Ihr geerbtes Grundstück oder Ihre geerbte Wohnung verkaufen möchten.

In unserer über 20-jährigen Arbeit als qualifizierte Immobilienmakler konnten wir viel Erfahrung in der Vermittlung von geerbten Häusern, Grundstücken oder Wohnungen sammeln: vom klassischen Verkauf über eilige Notverkäufe bis zu schwierigen Streitverkäufen. Dank unserer speziellen Ausbildung als Fachmakler für Erbschaftsimmobilien (EBZ) und jahrelanger Erfahrung wissen unsere Immobilienmakler sehr genau, worauf es ankommt.

Häufige Fragen beim Erbe
  • Wann kann ich das geerbte Haus frühestens verkaufen?
  • Welche Kosten entstehen beim Verkaufen einer geerbten Wohnung?
  • Wie muss das Geld verteilt werden?
  • Was muss beim Erbschein beachtet werden – benötige ich überhaupt einen?
  • Zu welchem Zeitpunkt und wo kann oder muss ich das Grundbuch berichtigen lassen?
  • Gibt es beim Verkaufen einer geerbten Immobilie einen Pflichtanteil?
  • Was ist, wenn einer der Erben die geerbte Immobilie nicht verkaufen will?
Fachmakler für Erbimmobilien (EBZ)

Diskret, professionell und bestens vernetzt.

Durch unser Netzwerk aus spezialisierten Fachanwälten und Steuerberatern unterstützen wir Sie auch bei weiterführenden juristischen und steuerlichen Fragen – auch wenn z. B. ein Betreuungsgericht oder ein Vormund involviert ist.

Scheidung

Verkaufen Sie Ihre Scheidungsimmobilie in Ruhe und geordnet.

Eine Trennung ist stets mit Emotionen und Stress behaftet – unabhängig davon, ob diese Trennung einvernehmlich verläuft oder nicht. Die zu verkaufende Immobilie ist oft der merklich letzte, klare Schritt einer Trennung. Auch ist die Scheidungsimmobilie im Regelfall die größte finanzielle Gemeinsamkeit und mit sehr vielen Erinnerungen verbunden. Nicht selten wird versucht, im Verkauf alle bisherigen Streitthemen und eventuelle Rückstände mit abzurechnen – das macht den Verkauf noch komplizierter und emotionaler.

Machen Sie das Thema Scheidungsimmobilie nicht zum Problem: Unsere Immobilienmakler sind DEKRA-zertifizierte Fachmakler für Immobilienbewertung und EBZ-qualifizierte Experten auch auf dem schwierigen Terrain der Scheidungsimmobilie. Wir sind fachkundiger Vermittler zwischen den Parteien und einfühlsamer Berater mit viel Fingerspitzengefühl. Neutralität, hohe Professionalität, Erfahrung und regelmäßige Information aller Beteiligten stehen für uns an erster Stelle.

Mit unserer Unterstützung regeln Sie alle Belange klar und ordentlich und schaffen damit eine geordnete Basis für Ihren nächsten Lebensabschnitt.

Neutrale Bewertung

Scheidungsimmobilie bewerten lassen.

Professionelle Immobilienbewertung durch DEKRA-zertifizierte Immobilienmakler – die Grundlage für jede faire Lösung.

1

Unterschiedliche Sichtweisen

Wenn Sie eine gemeinsame Immobilie nach der Scheidung verkaufen, vermieten oder dem Ehepartner den Eigentumsanteil auszahlen wollen, existieren bei der Festlegung des Immobilienwertes meist sehr unterschiedliche Meinungen und Zielsetzungen. Ist eher der Kaufpreis von „damals“ plus ein wenig oder der Vergleichspreis von heute minus ein wenig der richtige Ansatz?

2

Sachwert, Marktwert, Kaufpreis

Für alle Überlegungen ist eine gründliche und professionelle Bewertung wichtig, bei der insbesondere die Unterschiede zwischen Sachwert, Marktwert und möglichem erzielbaren Kaufpreis herausgearbeitet und erklärt werden. Wird keine Einigkeit erzielt, gibt es Möglichkeiten, die Wertentwicklung gegeneinander abzusichern oder auszugleichen – mit langfristig gerechten Modellen.

3

Übernehmen oder verkaufen?

Oder macht es ggf. gar keinen Sinn, die ehemals gemeinsame Immobilie durch einen der beiden Eigentümer zu übernehmen? Für diesen Fall haben wir erprobte Modelle entwickelt, die es dem noch in der Immobilie bleibenden Eigentümer ermöglichen, ganz in Ruhe nach einem neuen Zuhause zu suchen und dennoch die Vorteile des guten Immobilienmarkts zu nutzen.

Das Maklerteam für Ihre Scheidungsimmobilie: Kompetenz, Erfahrung und professionelle Beratung.

Gestalten Sie den Hausverkauf nach oder zur Trennung gerecht, indem Sie auf die geprüften und zertifizierten Immobilienmakler von Das Maklerteam setzen. Wir unterstützen Sie im Raum Landsberg am Lech, Augsburg, München und Starnberg, sind Ihre neutrale, sachlich korrekte und kompetente Anlaufstelle und wägen mit Ihnen alle Optionen ab. Wir haben die Lösung zu Ihren Fragen rund um offene Kredite oder Forderungen und die Verteilung des Restkaufpreises – und vermitteln nicht nur zwischen Käufer und Ihnen, sondern wenn nötig auch zwischen den bereits eingeschalteten Anwälten.

Persönliche Beratung

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir beraten Sie persönlich, kompetent und unverbindlich – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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