Im eigenen Zuhause wohnen bleiben, mietfrei und notariell abgesichert – und trotzdem monatlich vom Wert Ihrer Immobilie profitieren.
Wer seinen Ruhestand in den eigenen vier Wänden genießen will, aber aufgrund von steigenden Lebenshaltungskosten, geringer Alterseinkünfte, hoher Instandhaltungskosten oder unerwarteter Kosten zum Beispiel wegen Krankheit oder Pflege ein monatliches Zusatz-Einkommen benötigt, für den kann eine Immobilienverrentung die richtige Lösung sein: Sie erhalten eine Leibrente für Ihr Haus.
Bei diesem Hausverkauf auf Rentenbasis handelt es sich um einen Hausverkauf mit notariell gesichertem Wohnrecht. Die Immobilienmakler von Das Maklerteam sind EBZ-geprüfte Fachmakler für Erbschaftsimmobilien und damit auch Experten für das Thema Immobilienverrentung. Dank unserer über 20-jährigen Erfahrung, unserer ausgebildeten Immobilienmakler und Gutachter sowie unserem professionellen Partnernetzwerk aus Anwälten, Steuerberatern und Notaren ist Ihre Immobilienverrentung bei uns in fachkundigen Händen.
Immobilienverrentung ist ein Hausverkauf auf Rentenbasis: Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung weder gegen einen Sofort-Betrag noch müssen Sie an einen neuen Eigentümer Miete zahlen. Sie bleiben so lange wie gewünscht und möglich in Ihrer Immobilie wohnen, erhalten ein im Grundbuch an erster Rangstelle abgesichertes Wohnrecht und eine monatliche „Zusatzrente“. Sie tragen – ähnlich wie ein Mieter – nur die laufenden Verbrauchs- und Nebenkosten. Auf Wunsch gibt es zusätzlich einen einmaligen Sofort-Betrag; bei unerwartet frühem Auszug erhalten Sie oder Ihre Erben eine Differenz-Zahlung.
Generell macht eine Verrentung erst ab einem Alter von mindestens 65 Jahren, besser ab 70 Jahren Sinn. Wenn Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung bis ins hohe Alter wohnen bleiben möchten, aber genau aus dieser Immobilie zusätzliches Geld benötigen, ist eine Immobilienverrentung eine gute Möglichkeit. Auf Basis einer professionellen Analyse, einer fairen Bewertung und einer Stärken-Schwächen-Analyse zeigen wir Ihnen, ob und wie die Verrentung funktionieren kann – und, falls nicht, erprobte Alternativen.
Wir begleiten Sie durch alle Schritte der Verrentung.
Wir prüfen mit unseren Fachmaklern für Erbschaftsimmobilien (EBZ), ob die Voraussetzungen erfüllt sind – Mindestwert, maximale Schuldenhöhe, Mindestalter.
Unsere DEKRA-zertifizierten Immobiliengutachter bewerten Ihre Immobilie als Grundlage für die Entscheidung.
Nach positiver Vorprüfung reichen wir den Verrentungs-Antrag ein; kurzfristig folgt eine erste Berechnung.
Nach Zusage werden die Verträge erstellt und Ihr Wohnrecht notariell vorbereitet und im Grundbuch abgesichert.
Das Eigentum geht an unseren Partner, eine Stiftung, über – ggf. wird ein Einmalbetrag gezahlt oder Schulden werden getilgt.
Sie wohnen weiterhin mietfrei in Ihrer Immobilie und erhalten die vereinbarte monatliche Zahlung.
Sämtliche Ausführungen, Erklärungen und Berechnungen sind nicht-juristischer Natur und nur beispielhaft. Bei juristischen oder steuerlichen Fragen verweisen wir Sie gerne an unsere Netzwerk-Partner (z. B. Anwälte oder Steuerberater) oder direkt an die Stiftung.
Laden Sie sich unsere Infobroschüre herunter: „Immobilien im Alter (Erben, Vererben, Verrenten, Verkaufen)“.
Broschüre herunterladen (PDF) ↗Ihre Immobilie verrenten heißt, dass Sie Ihre Immobilie an unseren Partner – eine kirchliche und gemeinnützige Stiftung – verkaufen. Statt eines Einmalbetrages (Kaufpreis) bekommen Sie eine lebenslange oder zeitlich befristete monatliche Rente. Sie bleiben in Ihrer Immobilie mit einem notariell abgesicherten Wohnrecht und können diese so lange bewohnen, wie Sie es möchten oder können. Je nach Vereinbarung werden Instandhaltungskosten entweder von Ihnen oder von der Stiftung übernommen, was sich auf die Höhe der Rentenzahlung auswirkt. Zusätzlich erhalten Sie auf Wunsch einen Einmalbetrag.
Zunächst ist ein Erst-Beratungsgespräch mit unseren Fachmaklern für Erbschaftsimmobilien (EBZ) sinnvoll. Diese prüfen, ob die wichtigsten Kriterien für eine Verrentung erfüllt sind; dabei wird eine Bewertung Ihrer Immobilie durch unsere Fachleute erstellt. Es geht um die Grundsatz-Frage, ob das Modell Immobilien-Verrentung oder ggf. ein alternatives Modell für Sie die beste Lösung ist.
Bei der Vorprüfung, die wir im Auftrag der Stiftung durchführen, prüfen wir Kriterien wie Mindest-Alter der Bewohner, die Möglichkeiten zum Wohnen-Bleiben bzw. altersgerechtem Umbau, die finanzielle Situation der „Verrenter“ und den Wert der Immobilie im Vergleich zu eventuell vorhandenen Schulden. Nach positiver Vorprüfung reichen wir den Antrag umgehend ein – hier wird sehr kurzfristig entschieden und eine erste grobe Berechnung erstellt.
Der Mindestwert der Immobilie muss (nach Abzug der Schulden) bei ca. 200.000 € liegen; es dürfen maximal 33 % Schulden auf der Immobilie lasten. Die Lage-Bewertung muss positiv sein und weiteres Entwicklungspotential bieten. Die Immobilie muss eigengenutzt sein, und der aktuelle und absehbare Renovierungsrückstand darf gewisse Grenzen nicht überschreiten. Nicht jede Immobilie kann verrentet werden.
Der Verrenter muss mit der zu erwartenden monatlichen Zahlung längstmöglich auch in seiner Immobilie bleiben können. Die Verrentung darf z. B. nicht instrumentalisiert werden, um Erben zu enterben oder steuerliche Aspekte zu optimieren.
Unser Partner ist die Stiftung Liebenau, eine gemeinnützige, kirchliche und sozial ausgerichtete Stiftung mit über 140 Jahren Bestand und Sitz in Meckenbeuren-Liebenau. Sie ist in den Feldern Bildung, Familie, Gesundheit, Lebensräume, Pflege und Teilhabe tätig – in Deutschland, Österreich, Italien, der Schweiz, der Slowakei und Bulgarien. Das Ziel der christlichen Stiftung ist, Menschen zu helfen, dort wohnen zu bleiben, wo sie wohnen möchten: „…einen alten Baum verpflanzt man nicht…“
Erstprüfung – Einreichung des Antrages auf Verrentung – bei Zusage Erstellung notarieller Verträge – notarielle Eintragung des Wohnrechts mit Absicherung der monatlichen Zahlung im Rahmen einer Höchstbetragshypothek – Übernahme der Immobilie durch die Stiftung – Übernahme der Instandhaltungskosten (nach Vereinbarung) – Auszahlung eines ggf. vereinbarten Einmalbetrages oder Tilgung vorhandener Schulden – Beginn der lebenslangen oder befristeten monatlichen Zahlung.
Im Grundbuch wird der neue Eigentümer (Stiftung Liebenau) eingetragen. Alte Schulden werden abgelöst und die Grundschulden gelöscht. An erster Rangstelle erhalten der Verrenter und dessen Partner ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht. Für die bei unerwarteter oder vorzeitiger Aufgabe des Wohnrechts anfallende Restsumme wird zur Sicherheit eine Höchstbetragshypothek eingetragen.
Eine zu verrentende Immobilie muss nach Abzug der Schulden einen Restwert von mindestens ca. 200.000 € aufweisen; die Schulden dürfen 1/3 des Immobilienwertes nicht überschreiten. Sie werden im Rahmen der Verrentung von der Stiftung durch eine Einmalzahlung abgelöst und haben Einfluss auf die zu erwartende monatliche Zahlung. Statt Schuldentilgung erhalten Sie nun eine monatliche Zahlung.
Die monatliche Zahlung ist abhängig von Ihrem Alter (jüngster Bewohner, mind. 65 Jahre), dem Zustand der Immobilie, den Restschulden und den Instandhaltungskosten. Zusätzlich wohnen Sie lebenslang (oder auf Wunsch befristet) mietfrei – ohne Mietsteigerung und ohne dass Ihre Immobilie Sie belastet.
Ihre Absicherung erfolgt durch die Eintragungen im Grundbuch. Der notarielle Kaufvertrag und die Absicherung des Wohnrechts sind eindeutig, individuell und wurden bereits mehrfach geprüft.
Die Kosten des notariellen Kaufvertrages, der Eintragung des Wohnrechts und der Absicherung durch eine Höchstbetragshypothek übernimmt die Stiftung. Die Kosten der Löschung alter Grundschulden übernimmt der Verrenter.
Ein Auszug kann nötig oder gewünscht sein. Die restlichen monatlichen Zahlungen verfallen nicht, sondern werden weiter monatlich oder in einer Einmalzahlung ausbezahlt. Zusätzlich bietet die Stiftung bei Verfügbarkeit die Möglichkeit einer Unterbringung in deren eigenen Pflege- oder Wohnheimen an.
Das Wohnrecht wird für alle Bewohner notariell festgehalten. Im Todesfall eines Bewohners ist der Partner abgesichert. Verstirbt auch dieser, erlischt das Wohnrecht. Verstirbt der Verrenter sehr frühzeitig, wird eine gestaffelte Einmalzahlung an die Erben ausgezahlt – deren Höhe wird im Kaufvertrag notariell festgehalten und über eine Höchstbetragshypothek abgesichert.
Wenn eine Verrentung nicht funktioniert, gibt es sehr gute, erprobte Alternativen, um in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben und dennoch keine weiteren Belastungen zu haben. Wir beraten Sie gerne, welches Wohnmodell mit welcher Absicherung für Sie am besten passt und am kostengünstigsten ist.
Senden Sie uns mit Ihrer kostenlosen und unverbindlichen Verrentungsanfrage einige Eckdaten Ihres Objektes. Wir melden uns anschließend persönlich bei Ihnen, um zu klären, was wir konkret für Sie tun können.
Sie haben Fragen? 08191 648300Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.